Aufnahme im Pfarrkindergarten:
Im Pfarrkindergarten Frohnleiten können Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum sechsten Lebensjahr aufgenommen werden.
Aufnahme in der Pfarrkinderkrippe:
In der Pfarrkinderkrippe Frohnleiten können Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr aufgenommen werden.
Für eine Aufnahme werden die Vorgaben und allgemeinen Aufnahmekriterien unserer Gemeinde und unserers Trägers berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Vormerkung folgen ab Jänner 2025 auf unserer Homepage.
BERECHNUNG DES KINDERGARTENBEITRAGES:
Die Höhe des Kindergartenbeitrages wird je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten berechnet und unterliegt der Sozialstaffel.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/153162395/DE/